Einbürgerungstest Übungen

Frage 12 von 300

Eine Partei im Deutschen Bundestag will die Pressefreiheit abschaffen. Ist das möglich?

Tippe auf eine Antwort, um dich selbst zu prüfen.

Lösung und Erklärung

Richtige Antwort: C) Nein, denn die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Sie kann nicht abgeschafft werden.

Die Frage prüft, ob eine Mehrheit im Bundestag ein Grundrecht abschaffen kann.

Richtig ist Antwort C. Die Pressefreiheit ist ein Grundrecht in Artikel 5 des Grundgesetzes. Grundrechte binden auch das Parlament, sie dürfen nicht abgeschafft werden.

Die Antworten im Einzelnen

A) Ja, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten im Bundestag dafür sind.
Eine einfache Mehrheit im Bundestag kann kein Grundrecht abschaffen.
B) Ja, aber dazu müssen zwei Drittel der Abgeordneten im Bundestag dafür sein.
Zwei Drittel können das Grundgesetz ändern, aber die Pressefreiheit bleibt als Grundrecht geschützt.
C) Nein, denn die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Sie kann nicht abgeschafft werden.
Richtig: Die Pressefreiheit ist ein Grundrecht und kann nicht abgeschafft werden.
D) Nein, denn nur der Bundesrat kann die Pressefreiheit abschaffen.
Auch der Bundesrat kann die Pressefreiheit nicht abschaffen.

Merksatz: Keine Mehrheit kann die Pressefreiheit abschaffen.

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