Einbürgerungstest Übungen

Frage 138 von 300

Was kann ich in Deutschland machen, wenn mir meine Arbeitgeberin/mein Arbeitgeber zu Unrecht gekündigt hat?

Tippe auf eine Antwort, um dich selbst zu prüfen.

Lösung und Erklärung

Richtige Antwort: C) Kündigungsschutzklage erheben

Die Frage prüft, was man bei einer ungerechtfertigten Kündigung tun kann.

Richtig ist Antwort C. Mit einer Kündigungsschutzklage prüft das Arbeitsgericht, ob die Kündigung erlaubt ist. Die Klage muss man innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung erheben.

Die Antworten im Einzelnen

A) weiterarbeiten und freundlich zur Chefin/zum Chef sein
Einfach freundlich weiterarbeiten schützt nicht vor einer ungerechten Kündigung.
B) ein Mahnverfahren gegen die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber führen
Ein Mahnverfahren dient dazu, offenes Geld einzufordern, nicht eine Kündigung zu prüfen.
C) Kündigungsschutzklage erheben
Richtig, die Kündigungsschutzklage ist der rechtliche Weg gegen eine Kündigung.
D) die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber bei der Polizei anzeigen
Eine falsche Kündigung ist keine Straftat, deshalb ist die Polizei nicht zuständig.

Merksatz: Gegen eine ungerechte Kündigung hilft die Kündigungsschutzklage.

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