Einbürgerungstest Übungen

Frage 14 von 300

Meinungsfreiheit in Deutschland heißt, dass ich …

Tippe auf eine Antwort, um dich selbst zu prüfen.

Lösung und Erklärung

Richtige Antwort: B) meine Meinung im Internet äußern kann.

Die Frage prüft, was die Meinungsfreiheit erlaubt und wo sie endet.

Richtig ist Antwort B. Die Meinungsfreiheit erlaubt, die eigene Meinung zu sagen, auch im Internet. Beleidigungen und verbotene Zeichen sind aber auch dort strafbar.

Die Antworten im Einzelnen

A) Passanten auf der Straße beschimpfen darf.
Passanten zu beschimpfen ist eine Beleidigung und kann strafbar sein.
B) meine Meinung im Internet äußern kann.
Richtig: Man darf seine Meinung im Internet äußern.
C) Nazi-, Hamas- oder Islamischer Staat-Symbole öffentlich tragen darf.
Zeichen der Nazis, der Hamas oder des Islamischen Staates sind in Deutschland verboten.
D) meine Meinung nur dann äußern darf, solange ich der Regierung nicht widerspreche.
Man darf der Regierung widersprechen, das gehört zur Meinungsfreiheit.

Merksatz: Meinung sagen ja, beleidigen nein.

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