Einbürgerungstest Übungen

Frage 276 von 300

Was sollten Sie tun, wenn Sie von Ihrer Ansprechpartnerin/Ihrem Ansprechpartner in einer deutschen Behörde schlecht behandelt werden?

Tippe auf eine Antwort, um dich selbst zu prüfen.

Lösung und Erklärung

Richtige Antwort: D) Ich kann mich bei der Behördenleiterin/beim Behördenleiter beschweren.

Die Frage prüft, was man tun kann, wenn man in einer Behörde schlecht behandelt wird.

Richtig ist Antwort D. Man kann sich bei der Leitung der Behörde beschweren. Diese Beschwerde heißt Dienstaufsichtsbeschwerde und kostet nichts.

Die Antworten im Einzelnen

A) Ich kann nichts tun.
Man kann etwas tun, denn Bürger haben Rechte gegenüber Behörden.
B) Ich muss mir diese Behandlung gefallen lassen.
Schlechte Behandlung muss man sich nicht gefallen lassen.
C) Ich drohe der Person.
Drohen ist falsch und kann sogar strafbar sein.
D) Ich kann mich bei der Behördenleiterin/beim Behördenleiter beschweren.
Richtig, man kann sich bei der Leitung der Behörde beschweren.

Merksatz: Schlecht behandelt im Amt: bei der Leitung beschweren.

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