Die Frage prüft, welches Recht verletzt ist, wenn Menschen wegen ihrer Hautfarbe abgewiesen werden.
Richtig ist Antwort B. Niemand darf wegen seiner Hautfarbe oder Herkunft benachteiligt werden. Das schützen das Grundgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Die Antworten im Einzelnen
- A) Meinungsfreiheit
- Meinungsfreiheit heißt, die eigene Meinung zu sagen, darum geht es hier nicht.
- B) Gleichbehandlung
- Richtig, hier wird das Recht auf Gleichbehandlung verletzt.
- C) Versammlungsfreiheit
- Versammlungsfreiheit schützt Demonstrationen und Treffen, nicht den Eintritt ins Schwimmbad.
- D) Freizügigkeit
- Freizügigkeit heißt, überall in Deutschland wohnen und reisen zu dürfen.
Merksatz: Hautfarbe ist kein Grund, jemanden abzuweisen.