Sachsen, Frage 4 von 10
Ab welchem Alter darf man in Sachsen bei Kommunalwahlen wählen?
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Sachsen, Frage 4 von 10
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Richtige Antwort: C) 18
Die Frage prüft, ab welchem Alter man in Sachsen bei Kommunalwahlen wählen darf. Bei Kommunalwahlen wählt man zum Beispiel den Gemeinderat oder den Kreistag.
Richtig ist Antwort C. In Sachsen darf man bei Kommunalwahlen ab 18 Jahren wählen. Mit 18 ist man in Deutschland volljährig.
Merksatz: Kommunalwahl in Sachsen: wählen ab 18.