Richtige Antwort: C) er eine dunkle Haut hat.
Die Frage prüft, was bei einer Bewerbung Diskriminierung ist. Es geht um einen Mann mit dunkler Hautfarbe.
Richtig ist Antwort C. Die Hautfarbe sagt nichts darüber, ob jemand gut als Kellner arbeitet. Eine Absage nur wegen der Hautfarbe ist verboten.
Die Antworten im Einzelnen
- A) seine Deutschkenntnisse zu gering sind.
- Ein Kellner spricht mit Gästen, darum können Deutschkenntnisse ein sachlicher Grund sein.
- B) er zu hohe Gehaltsvorstellungen hat.
- Zu hohe Gehaltswünsche sind ein sachlicher Grund für eine Absage.
- C) er eine dunkle Haut hat.
- Richtig, eine Absage wegen der Hautfarbe ist Diskriminierung.
- D) er keine Erfahrungen im Beruf hat.
- Fehlende Erfahrung im Beruf ist ein sachlicher Grund für eine Absage.
Merksatz: Die Hautfarbe darf bei einer Bewerbung keine Rolle spielen.